Gefahrgutfahrer

Gemäß ADR benötigen Gefahrgutfahrer eine Schulung mit abschließender Prüfung, wenn sie gefährliche Güter mit einem ADR Punktwert von über 1.000 transportieren möchten. Bleibt der Wert der Ladung unter dieser Grenze, gelten vereinfachte Vorgaben. In diesem Fall müssen Gefahrgutfahrer keinen ADR Kurs absolviert haben, eine ADR Unterweisung reicht aus. Außerdem sind die Anforderungen an die Fahrzeugausstattung geringer - dennoch müssen spezifische Vorgaben eingehalten werden, etwa die Ausstattung mit einem Feuerlöscher.

Mit dem ADR Schein weist der Gefahrgutfahrer seine Qualifikation nach. Die Ausbildung beginnt mit dem Basiskurs für Gefahrgutfahrer, der zum Transport von gefährlichem Stück- und Schüttgut berechtigt. Mit einer entsprechenden Gefahrgutfahrer-Weiterbildung erwerben Sie die nötigen Kenntnisse, um andere Gefahrgüter auf der Straße zu transportieren. Auf der Vorderseite des ADR-Scheins sind Foto und persönliche Daten angegeben, auf der Rückseite ist vermerkt, für welche Gefahrgutklassen die Bescheinigung gültig ist.

Die Gefahrgutfahrerausbildung endet nie. Wenn Sie den ADR Schein machen, ist dieser nach der Prüfung für fünf Jahre gültig. Allerdings ist die ADR Schein Verlängerung vor Ablauf dieser Frist erforderlich. Ansonsten verlieren die Inhaber die ADR Schein Voraussetzungen und müssen ihre Ausbildung mit dem Basiskurs komplett neu beginnen. Für die Verlängerung der Qualifikation ist ein Auffrischungskurs Pflicht.








 













 
 
 
 
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