Grundqualifikation

Es gibt zwei Arten, die Grundqualifikation zu erwerben:
- Grundqualifikation
- Beschleunigte Grundqualifikation

Grundqualifikation

Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
1. Es wird eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer*in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen beziehungsweise ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst
a) einen theoretischen Prüfungsteil - 240 Minuten Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Antwort
Erörterung von Praxissituationen und
b) einen praktischen Prüfungsteil - 210 Minuten, bestehend aus den drei Teilen
Fahrprüfung – 120 min., praktischer Prüfungsteil – 30 min. (zu Themen wie Ladungssicherung, Notfallsituationen), Bewältigung kritischer Fahrsituationen – max. 60 min.

Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben. Erforderlich zur Zulassung zur Prüfung ist jedoch der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugVO und PBZugVO) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen.

Beschleunigte Grundqualifikation

Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie durch die erfolgreiche Ablegung einer 90-minütigen theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Mindestalter
Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation bzw. der Verkehrsart ab.

 
 
 
 
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